Was eine Agentur einem Kunden versprechen kann

Folge 13 von 14 unseres Podcasts über Urheberrecht und KI.

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Eine Agentur kann einem Kunden keine urheberrechtliche Exklusivität an einem rohen KI-generierten Clip versprechen, denn er gehört niemandem. Sie kann vertragliche Exklusivität versprechen: Sie gibt dieselbe Datei keinem Wettbewerber, kann aber nicht verhindern, dass jemand anderes etwas Ähnliches generiert.

Lädt man vertrauliche Bilder eines Kunden in ein kostenloses KI-Tool hoch, können sie ins Training gelangen: eine Verletzung der Vertraulichkeit, für die die Agentur haftet. Heute prüft ein professioneller Kreativer den Tarif, liest die Freistellungsklauseln, holt Einwilligungen ein und schreibt Verträge für Werke ohne menschlichen Urheber.

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